ORGANISATORISCHES

  • ANMELDUNG

 

Die schulische Nachmittagsbetreuung ist freiwillig und bedarf einer ANMELDUNG.

 

Eltern, die die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen, melden ihr Kind mittels Anmeldebogen, der meistens im Jänner für das folgende Schuljahr per schoolfox übermittelt wird, an. Zu diesem Zeitpunkt wird der ungefähre Bedarf erhoben.

 

Selbstverständlich haben Sie am Schulschluss noch einmal eine Möglichkeit die Tage und Zeiten nach Ihren Bedürfnissen zu ändern.

 

Sollte sich während des Schuljahres bei Ihnen beruflich etwas ändern, können Kinder jederzeit während des Schuljahres zur Nachmittagsbetreuung angemeldet werden, auch die Änderung der Besuchstage aus beruflichen Gründen ist monatlich möglich.

 

Auch bei unvorhergesehenen Notsituationen, die das Leben leider mit sich bringt, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Schulleitung - wir sind um eine gute Lösung jederzeit bemüht.

 

Eine Anmeldung ist verbindlich, angemeldete Kinder müssen die Nachmittagsbetreuung regelmäßig besuchen.

 

 

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Ein kurzfristiger, nur einmal gültiger Tausch der Besuchstage aus privaten Gründen ist ab sofort NICHT mehr möglich!

Die Kinder besuchen die Nachmittagsbetreuung ausschließlich an den Tagen, an denen sie angemeldet sind.


  • ABMELDUNG

Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur am Ende des ersten Semesters möglich.

 

Bitte melden Sie Ihr Kind schriftlich spätestens 3 Wochen vor Ende des ersten Semesters ab.

 

-entweder per Mail an die Direktion:    vs.grosskrut@noeschule.at

                                                             Betreff: Abmeldung Nachmittagsbetreuung

 

-oder per Mail an die Gemeinde:   gemeinde@grosskrut.at 

                                                       Betreff: Abmeldung Nachmittagsbetreuung

 

 

 

 

 

 

  • FERNBLEIBEN

Grundsätzlich sind angemeldete Kinder verpflichtet, die Nachmittagsbetreuung regelmäßig zu besuchen.

 

Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen eine Teilnahme nicht möglich ist, ebenso wie beim Schulunterricht.

 

Im Krankheitsfall genügt die Krankmeldung bei der Klassenlehrerin NICHT! Das Kind muss unbedingt auch bei der Freizeitpädagogin krank gemeldet werden.

(schoolfox-Nachricht)

Sollte Ihr Kind aus anderen Gründen die Nachmittagsbetreuung nicht besuchen können, so muss das vorher mit der Schulleitung besprochen werden!

(telefonisch oder per mail: vs.grosskrut@noeschule.at) 

 

Eine Krankmeldung - und die damit verbundene Essensabmeldung - muss bitte unbedingt vor Unterrichtsbeginn - gemacht werden, da um 8 Uhr die Essensbestellung erledigt wird.

Spätere Abmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden!